AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der PRE PRESS Druckvorstufen-Systeme GmbH (fortan PRE PRESS genannt).

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Diese AGBs gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich eine unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinne entspricht.

2. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

II. Auftragsannahme

1. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Zusagen von Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung von PRE PRESS.


2. Sofern wir weder mit der Leistung in Verzug sind, noch die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten haben, kann der Besteller nur mit unserem Einverständnis vom Vertrag zurücktreten.

III. Preise und Zahlungen

1. Die Preise gelten ab Lager von PRE PRESS einschließlich Verpackung und zuzüglich Transport- und Versandkosten sowie Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.


2. Rechnungen über Warenlieferungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Dienstleistungen sind rein netto und sofort nach Rechnungserhalt fällig. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.


3. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung mit von PRE PRESS bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

IV. Liefer- und Abnahmepflicht

1. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und beginnen nach dem Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen sowie der evtl. vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferzeit ist mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden nicht erfolgen kann.


2. Teillieferungen sind zulässig. Änderungen der Ausführung und Ausstattung der Liefergegenstände gemäß dem technischen Fortschritt bleiben ausdrücklich vorbehalten.

V. Verpackung, Versand

1. Sofern nicht anders vereinbart wählt PRE PRESS Verpackung und Versand nach bestem Ermessen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller unser Forderungen unser völlig frei verfügbares Eigentum, auch bei Hergabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung. Sie darf während des Bestehens des Eigentumvorbehaltes weder verpfändet, verliehen, noch übereignet, bzw. sicherheitshalber übereignet werden.

Im Falle der Pfändung von dritter Seite besteht die Verpflichtung, uns sofort, spätestens aber am dritten Tag nach der Pfändung, unter Vorlage des Pfändungs-Protokolls, davon Mitteilung zu machen, damit die Intervention rechtzeitig erfolgen kann.

Während des Bestehens unseres Eigentumvorbehaltes sind die Waren angemessen gegen die üblichen Risiken zu versichern.

2. Die Zurücknahme der Ware kann im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers von uns ohne Inanspruchnahme der Gerichte stattfinden. In diesem Falle sind wir berechtigt, die betreffenden Räume des Käufers zu betreten.

3. Im Falle der Weiterveräußerung der an uns noch nicht bezahlten Ware ist der Käufer verpflichtet, sich seinerseits gegenüber seinen Kunden das Eigentumsrecht vorzubehalten.

Dieser Eigentumsvorbehalt gilt zu unseren Gunsten. Die Forderungen aus solchen Verkäufen gelten als im Zeitpunkt der Rechnungsstellung an uns abgetreten. Hierauf eingehende Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen.

4. Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand bleibt, sind wir berechtigt, von weiteren Lieferungen abzusehen.

Bei Wechselzahlungen hat der Käufer die Kosten, insbesondere die Diskont- und Inkassospesen zu tragen. Kassaskonto ist bei Wechselzahlung unzulässig.

VII. Haftung

1. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen, unter genauer Beschreibung und Angabe des Mangels. Bei nicht offensichtlichen Mängeln verlängert sich diese Frist auf 5 Werktage nach Feststellung, längstens aber auf 6 Monate nach Wareneingang.

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, daß die gelieferten Produkte ordnungsgemäß gewartet und mit geeigneten Betriebs- und Verbrauchsmaterialien eingesetzt wurden.

2. Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl von PRE PRESS auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.


3. Eigenmächtige Reparaturen und Eingriffe sowie unsachgemäße Behandlung haben den Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche zur Folge.

Ebenfalls werden Gewährleistungsansprüche durch die Benutzung der gelieferten Produkte in Räumen mit großer Feuchtigkeit und Staubentwicklung sowie mit abnormen Temperatur- und Elektrizitätsschwankungen ausgeschlossen.

4. Für gebrauchte Produkte wird von PRE PRESS keine Gewährleistung übernommen, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


5. Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch PRE PRESS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


6. Die Gewährleistung auf von PPE PRESS durchgeführten oder beauftragten Reparaturen und Service-Leistungen beträgt 3 Monate.

Vlll. Software, Lizenzrechte

1. Die von uns verkauften Programme sind urheberrechtlich geschützt.

Der Besteller verpflichtet sich, diese käuflich erworbenen Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen.

IX. Datenschutz

1. Gemäß Bundesdatenschutzgesetzes setzt PRE PRESS den Besteller davon in Kenntnis, daß PRE PRESS die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten des Bestellers gespeichert hat.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle, sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist für beide Teile Hannover. Es gilt deutsches Recht.


2. Sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Hannover, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.